Für viele Menschen in verschiedenen Berufsgruppen ist auch der 24. Dezember ein „normaler“ Arbeitstag. Dazu gehören u.a. die Beschäftigten im Infrastrukturbereich, genauso wie die Bediensteten im Gesundheitswesen und die Sicherheitsorgane. Bei einem Teilbereich der Letztgenannten, der Justizwache, die rund um die Uhr einen wichtigen Teil zur Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung beiträgt, durfte ich seitens der Stadt bei einer nicht alltäglichen Weihnachtsfeier teilnehmen…..
Besuch der Bediensteten – Feier mit den Gefangenen
Bei einem Rundgang durch die Justizanstalt durfte ich mir ein Bild von der Qualität des 2005 umgebauten und sanierten Hauses in der „Allzeit Getreuen“ machen – aber auch von den geänderten Herausforderungen für die Bediensteten, die unter anderem durch die Globalisierung entstanden sind und die vor den Toren der Justiz(Anstalt) nicht halt gemacht haben. Standespolitisch hat es mich als Betriebsrat des LK Wiener Neustadt gefreut, mich auch mit den gewerkschaftlichen Kollegen Thomas Lipp und Richard Krispel der „Fraktion christlicher Gewerkschafter“ auszutauschen. Bei der anschließenden Weihnachtsfeier, durch die der interimistische Leiter Oberstleutnant Christian Zamecnik, der katholische Kapuziner Marek Krol und der evangelische Pfarrer Karl Heinz Böhmer führten und bei der auch Oberstleutnant Faymann von der Justizanstalt Eisenstadt und Polizei-Stadtkommandant Oberstleutnant Friess zugegen waren, wurde dann gemeinsam mit Insassen der Justizanstalt die Geburt Jesu Christi gefeiert….
Die Justizwache in Wiener Neustadt
Österreichweit werden rund 10.000 Insassen von ca. 3.000 Mitarbeitern (davon ca. 1.400 in NÖ) der Justizwache betreut. Wiener Neustadt besitzt eines von 16 gerichtlichen Gefangenenhäusern, das eine Kapazität von 211 Plätzen besitzt, wovon 16 Plätze dem Freigängerhaus, 82 dem Wohngruppenvollzug und 22 der Frauenabteilung zugeordnet sind. 75 Mitarbeiter sind mit der Betreuung der Häftlinge befasst. Zuständig ist das Gefangenenhaus für die Bezirke Wiener Neustadt Stadt und Land, sowie Baden, Mödling und Neunkirchen, sowie im Frauenbereich auch für das Burgenland. Vollzogen wird hier die Untersuchungshaft und von Freiheitsstrafen bis zu 18 Monaten bzw. auch Freiheitsstrafen über 18 Monate, wenn der Betroffene im Sprengel des Gerichtshofes Wiener Neustadt ihren oder seinen Wohnsitz hat.